Zum Inhalt
Home » News » Immobilien – Industrie- und Gewerbezonen: Bundesrat will bessere Planung

Immobilien – Industrie- und Gewerbezonen: Bundesrat will bessere Planung

19.3299 Postulat Béglé

Smarte Industrie- und Gewerbezonen. Für eine verbesserte Planung der Industrie- und Gewerbezonen

Gemeinden sollen Industrie- und Gewerbezonen inskünftig besser planen können:

  • Der Bund will dazu den Austausch mit den Kantonen fördern,
    • etwa bei der Prüfung
      • der Richtpläne und
      • der Agglomerationsprogramme.

Dies schreibt der Bundesrat (BR) in seinem Bericht zum Postulat Béglé:

  • Der BR hat ihn an seiner Sitzung vom 13.12.2024 verabschiedet.

Einleitung

Industrie- und Gewerbezonen sind von Wohn- und Mischzonen getrennt, weil Unternehmen besondere Bedürfnisse und Herausforderungen haben:

Das betrifft etwa die

  • Erschliessung auf Strasse und Schiene
  • Lärm- und Luftschadstoff-Emissionen
  • Gebäudehöhen
  • Bauvolumen.

Dreissig Prozent der Arbeitsplätze der Schweiz befinden sich in Industrie- und Gewerbezonen.

Raumentwicklung

Die Planung von Industrie- und Gewerbezonen ist ein wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Raumentwicklung:

  • Mit dem «Postulat 19.3299 Béglé» von 2019 werden vom BR Lösungen für eine bessere Planung dieser Zonen gefordert.

Die Gemeinden stünden vor der Herausforderung, wie sie beispielsweise

  • den Verkehr in diesen Gebieten reduzieren oder
  • den Boden besser schützen können.

Bericht

Der BR präsentiert in seinem Bericht zwei Möglichkeiten zur Unterstützung der Kantone und Gemeinden:

  • Auseinandersetzung mit dem künftigen räumlichen Bedarf
    • Einerseits setzt sich der «Rat für Raumordnung» mit diesem Thema auseinander:
      • Die «ausserparlamentarische Kommission» erarbeitet bis 2027
        • einen Bericht zum künftigen räumlichen Bedarf der produzierenden Wirtschaft.
    • Die Erkenntnisse können dereinst
      • in die Planung einfliessen.
  • Sensibilisierung
    • Andererseits kann der Bund die Kantone stärker für dieses Herausforderung sensibilisieren:
      • Dies beispielsweise bei der
        • Überarbeitung der kantonalen Richtpläne;
        • Prüfung der Agglomerationsprogramme;
        • Würdigung der vierjährlichen Berichterstattung der Kantone zu ihrer Richtplanung;
        • Bestehenden Austauschgefässe zwischen Bund und Kantonen.

Bericht des Bundesrates

Quelle: admin.ch 

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam