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Kommunikation / Telekom
Sichere Notrufe: Mobilfunkbetreiber müssen Notstrom ab 2031 sicherstellen

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Inkraftsetzung der geänderten Fernmeldedienstverordnung (FDV): 01.03.2026

Summary

Die Schweizer Mobilfunkbetreiber müssen ihre Netze besser gegen Stromausfälle absichern:

  • Der Ausfall von Mobilfunkdiensten kann gefährden:
    • erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und
    • die Sicherheit von Menschen.

Der Bundesrat hat dies am 14.01.2026 verabschiedet:

  • eine entsprechende Verordnungsrevision.

Verabschiedungs-Ergebnis

Die schweizerischen Mobilfunkbetreiber müssen hiefür ab 2031

  • an wichtigen Standorten und
  • bei Antennen eine Notstromversorgung einbauen.

Damit soll die Mobilfunkversorgung bei Stromunterbrüchen

  • während mindestens vier Stunden aufrechterhalten werden.

Ziele

Bei einem Stromausfall müssen verfügbar bleiben:

  • Mobilfunk Notrufe
  • Telefonie
  • Internet
  • Radioprogramme, die über Internet übertragen werden.

Um ihre Netze zu entlasten, dürfen die Mobilfunkbetreiber die Übertragung folgenden Programme einschränken:

  • Videos
  • TV-Programmen

Es müssen Notrufe funktionieren

  • Ab 2031:
    • vier Stunden lang funktionieren,
  • ab 2034:
    • alle anderen Dienste.

Anpassung der Fernmeldedienstverordnung (FDV)

Der Bundesrat hat dazu die Fernmeldedienstverordnung (FDV) angepasst:

  • Mit der Teilrevision der FDV soll die Schweiz das Schutzniveau der Mobilfunknetze an andere europäische Länder angleichen können.

Inkraftsetzung der FDV-Änderungen

Die Änderung der FDV tritt am 01.03.2026 in Kraft.

Weitere Detailinformationen

Für sichere Notrufe: Mobilfunkbetreiber müssen Notstrom ab 2031 sicherstellen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam