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Wirtschaftsstandort Schweiz / Steuerstandort Schweiz
Standortförderung unter Beachtung der Globalen Mindeststeuer Schweiz

  • Vom:

Der Wirtschaftserfolg des Standortes Schweiz stützt sich primär auf die bekannten allgemeinen Vorteile

Er basierte in den vergangenen Jahrzehnten aber auf weitere Standortvorteilen wie

  • politische Stabilität;
  • hochqualifizierte Arbeitskräfte;
  • im internationalen Vergleich tiefe Unternehmenssteuern;
  • fiskalische Anreize;
  • vorteilhafte steuerliche Bemessungsgrundlagen;
  • etc.

Der Erfolg des Wirtschaftsstandorts Schweiz basierte in den letzten Jahrzehnten im internationalen Vergleich in tiefen Unternehmenssteuern, nebst diverser anderer Standortvorteile wie

  • Stabilität;
  • verlässliche Währung;
  • hochqualifizierte Arbeitskräfte;
  • uam.

Diese Vorteile waren nicht nur auf allgemein tiefe Kantons-Steuersätze zurückzuführen, sondern auch auf fiskalische Anreize bei den Steuerbemessungsgrundlagen.

Aufgrund der EU-Kritik und des STAF-Vorhabens von 2020 wurden diese fiskalischen Anreize abgeschafft.

Legende

  • GloBE
    • =   Global Anti-Base Erosion
  • STAF
    • Mit seinem Beschluss vom 7. Juni 2018 fügte der Ständerat der Steuervorlage 17 (SV17) einen sozialpolitischen Ausgleich zugunsten der AHV im Umfang von 2 Milliarden Franken bei. Die Vorlage hiess neu Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Am 28. September wurde die STAF in den Schlussabstimmungen von beiden Räten angenommen und die Vorlage im Bundesblatt publiziert. Erste Massnahmen der STAF sollten auf Anfang 2019, der Hauptteil auf 2020 in Kraft treten. Nachdem das Referendum ergriffen worden war, wurde die STAF bei der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 mit klarer Mehrheit angenommen. (Quelle: Wikipedia)
  • BEPS
    • Unter der englischen Bezeichnung Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) – auf Deutsch: Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung – versteht man die geplante Verminderung steuerlicher Bemessungsgrundlagen und das grenzüberschreitende Verschieben von Gewinnen durch (meist) multinationale Konzerne. Der Begriff „Base Erosion and Profit Shifting“ wurde durch die für Steuerfragen zuständige Arbeitsgruppe der OECD geprägt. (Quelle. Wikipedia)
  • OECD/G20

Standortförderung nach BEPS 2.0 (seit 2024)

Diese Fiskalanreize in der Schweiz betrafen insbesondere

  • den F&E-Sonderabzug und
  • die sog. «Patentbox».

Die beiden Steueranreize werden international weiterhin von nachgenannten Institutionen akzeptiert:

  • OECD/G20 und
  • EU.

Die Wirkung der beiden Fiskalanreize verpufft angesichts der schweizerischen Ergänzungssteuer leider nur (bis zu einem effektiven Steuersatz von 15 % wird der Vorteil durch die Ergänzungssteuer zunichte gemacht).

Fördermöglichkeiten aufgrund der GloBE-Mustervorschriften

Die GloBE-Mustervorschriften (Global Anti-Base Erosion-Vorschriften) basieren auf:

  • auf den aktuellen Rahmenbedingungen;
  • Substanzbasiertem Freibetrag gemäss Art. 5.3 MR
  • das GloBE-Regelwerk, welches als neuen Instrument der qualifizierenden Steuervorschriften eingeführt wurde, verbunden mit Steuergutvorschriften gemäss Art. 3.2.4 MR;
  • die im Rahmen der administrativen Richtlinie 07/2023 der OECD zu den GloBE-Mustervorschriften eingeführte neue Variante von qualifizierenden Steuergutschriften (sog. «Qualified Marketable Transferable Tax Credits (QMTTC);

Die Schweiz gilt indessen als zu klein für den Verkauf von Steuergutschriften.

Förderungsmassnahmen unabhängig der GloBE-Mustervorschriften

Andere, d.h. nicht-fiskalische Förderungsmassnahmen wie

  • staatliche Förderungsbeiträge,
  • Zuschüsse und
  • Subventionen (Government Grants),

sind nicht explizit adressiert in

  • den GIoBE-Mustervorschriften (Global Anti-Base Erosion-Vorschriften).

Da sie unter den

  • «True and Fair View»-Rechnungslegungsstandards

erfolgswirksam zu erfassen sind, beispielsweise

  • IAS 20-Accounting for Government Grants and Disclosure of Government Assistance) und
  • die GloBE-Mustervorschriften,

welche keine Korrekturvorschriften enthalten,

  • führen nicht zu einer Verzehrung des effektiven Steuersatzes und
  • sind daher ein denkbares Instrument zur Standortförderung.

Staatliche Förderbeiträge unterliegen indes

  • anderen nationalen und internationalen Rahmenbedingungen,

weshalb die Kantone nicht frei sind, solche Leistungen an die Unternehmen zwecks Standortförderung gewähren können.

Zu erwähnen sind namentlich:

  • Verfassungsmässiges Verbot von selektiven staatlichen Beihilfen (Art. 27 BV);
  • EU-Beihilferecht, welches auch auf Drittstaaten Wirkung entfalten kann;
  • Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO).

Einleitung

Die nachfolgenden Informationen geben einen

  • Überblick über den Stand per Ende März 2025

der kantonalen Standortförderungsmassnahmen,

  • welche unter Beachtung der Globalen Mindeststeuer-Vorschriften

in den einzelnen Kantonen neu eingeführt wurden.

Die Anpassung kantonaler Standortförderungsgesetze in der Schweiz reagiert auf

  • den internationalen Standort-Wettbewerb und
  • die OECD-Mindestbesteuerung.

Die Ziele sind:

  • Sicherung der Arbeitsplätze;
  • Förderung der Innovationen;
  • Stärkung der Standort-Attraktivität durch gezielte Rückflüsse von Steuereinnahmen.

Aktuell werden behandelt:

Die nachfolgenden Ausführungen, v.a. hinsichtlich anderer Kantone, erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Kanton Basel-Stadt

Der (Stadt-)Kanton «Basel-Stadt» hat seinen Entwurf zur «Anpassung des kantonalen Standortförderungsgesetzes» (als sog. «Basler Standortpaket») veröffentlicht.

  • Fokus Pharmaindustrie
    • Massgeschneidert auf die Pharmaindustrie, sollen Forschung und Entwicklung sowie andere innovative Tätigkeiten gefördert werden.
  • Gesetzesdelegation an Exekutive
    • Die Gesetzesdelegation an die Exekutive gestattet es, dass im Kanton Basel-Stadt kurzfristig auf internationale Entwicklungen reagiert werden kann.
  • Refinanzierung
    • Der Kanton Basel-Stadt äufnet zu Lasten des ordentlichen Haushalts jährlich CHF 150 bis CHF 500 Mio. für einen Fonds, aus dem diese Tätigkeiten gefördert werden.

Das Gesetz zum «Basler Standortpaket» ist 2025 in Kraft getreten, mit rückwirkender Anwendung auf das Kalenderjahr 2024.

Kanton Graubünden

Der Kanton Graubünden hat zur Anpassung des «Gesetzes über die wirtschaftliche Entwicklung in Graubünden» veröffentlicht.

  • Der Regierungsrat (RR) hat im Gesetzesentwurf vorgeschlagen:
    • die Einführung einer Steuergutschrift
      • zur Förderung der Wertschöpfung im Kanton;
      • zur Stärkung der
        • Forschung,
        • Entwicklung und
        • Innovation;
      • zur Verbesserung der ökonomischen Nachhaltigkeit.
  • Im Gesetzesentwurf lässt es,
    • der Regierungsrat offen, wie
      • diese Steuergutschrift genau ausgestaltetet werden soll.
  • Der RR will die Steuergutschrift in einer Verordnung regeln,
    • wie es der Kanton Basel-Stadt vorsieht,
    • ev. Ausgestaltung als QRTC.

Kanton St. Gallen

Der St. Gallische Kantonsrat hat verabschiedet:

  • sein Mehrjahresprogramm der Standortförderung für 2023–2027.

Dieses enthält Schwerpunkte für:

  • Wirtschaft;
  • Innovation;
  • Tourismus.

Kanton Zug

Im Kanton Zug hat sich der Regierungsrat hat sich aus verschiedenen Gründen vorerst

  • gegen QRTC und
  • für Förderungsbeiträge entschieden,

wobei das Gesetz auch eine Ausrichtung über Steuergutschriften erlauben würde.

Das Gesetz und die zugehörige Vollzugsverordnung sehen vor:

  • Förderungsbeiträge für wirkungsorientierte Nachhaltigkeit (Einsparung von CO2),
  • aufwandseitige Innovation (10 % des Personalaufwand für Grundlagenforschung und experimentelle oder industrielle Forschung) oder
  • ertragsseitige Innovation (5 %o der Erträge aus immateriellen Rechten).

Gemäss Entwurf sind die Beiträge beschränkt auf

  • 1,5 % des im Kanton durchschnittlich steuerbaren Reingewinns der letzten 3 Jahre.

Der Gesetzesentwurf sah für diese Förderungsbeiträge einen Fonds vor,

  • mit welchem jährlich eine Dotation von maximal CHF 150 Mio. geäufnet werden soll.

(temporale Änderungen möglich; daher Nachkontrolle jeweilen notwendig).

Der Erlass ist am 01.01.2026 in Kraft getreten:

Kanton Zürich

Das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG) des Kantons Zürich zielt darauf ab,

  • die Attraktivität-Steigerung des Wirtschaftsstandorts;
  • die Arbeitsplatzsicherung;
  • die Unternehmensentlastung.

Das Gesetz ermöglicht dem Kanton,

  • schnell auf spezifische Bundesprogramme zu reagieren und
  • die Wirtschaft gezielt zu unterstützen.

Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz, RRB Nr. 586 / 2023

Die Schweiz hat gegenüber Unions- und anderen Staaten nebst der landesinternen Vorteile auch ein weltumspannendes sog. «Freihandelsnetz» (Freihandelsabkommen) mit hervorragenden Funktionen für Unternehmen.

Ferner sei auf die typisch schweizerischen Inland-Prädikate hingewiesen:

Die kantonalen Fördermassnahmen sind aufgrund des internationalen Regelwerks oft ungenügend.

Die Schweiz kann damit jedenfalls nicht «punkten». – Die Interessenlage für Konzerne und Unternehmen spielt sich heute meistens bei den «nichtsteuerlichen Vorteilen» der Schweiz ab.

Literatur

  • THOMAS HUG, Globale Mindeststeuer Schweiz, in a nutshell, Zürich / St. Gallen 2025
  • AEBI LUKAS / MANI SELINA, Schweizerische verfahrensrechtliche Aspekte der OECD-Mindestbesteuerung, in: Steuerrevue 2024, S. 498 – 535
  • BERTSCHINGER MICHAEL / HORAT ALAIN, Grenzüberschreitender Transfer von Immaterialgütern unter den GIoBE-Regeln, in: IFF Forum für Steuerrecht 2022, S. 405 – S. 421
  • CRUZ LOPEZ JOELLE MARIE, Die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz – Eine kritische Analyse der Mindestbesteuerungsverordnung unter besonderer Berücksichtigung des Legalitätsprinzips, Basel 2024 (Masterarbeit Universität Basel)
  • ElCHENBERGER OLIVIER / HOTTIGER DANIELA, Die STAF-Massnahmen im Licht der globalen Mindeststeuer (GloBE), in: ExpertFocus, 06/2022, S. 251 – S. 258
  • FRACHEBOUD LAETITIA / HUG THOMAS, Verkauf Immobiliengesellschaft unter den OECD Model Rules, in: ExpertFocus Spezial 11/2023, S. 16 – 21
  • HUG THOMAS, Probleme des Beteiligungsabzuges im Lichte der GIoBE OECD Model Rules, in: IFF Forum für Steuerrecht 2022, S. 345 – S. 364
  • MATTEOTTI RENE, Enge kantonale Gestaltungsspielräume bei Steuersatzerhöhungen für von GIoBE betroffene Unternehmungen, in: ASA 92, S. 617 – S. 668
  • SUTTER FABIAN M. / NIGG ANN JULIA, Latente Steuern und GIoBE-Übergangsregeln: eine Auslegeordnung mit besonderer Berücksichtigung von steuerlichen Massnahmen, ASA 92, S. 691- S. 716

Globale OECD-Mindeststeuer

Standortförderung im Kanton Zürich

Freihandelsabkommen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle: oecd.org