Inkraftsetzung der geänderten Fernmeldedienstverordnung (FDV): 01.03.2026
Summary
Die Schweizer Mobilfunkbetreiber müssen ihre Netze besser gegen Stromausfälle absichern:
- Der Ausfall von Mobilfunkdiensten kann gefährden:
- erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und
- die Sicherheit von Menschen.
Der Bundesrat hat dies am 14.01.2026 verabschiedet:
- eine entsprechende Verordnungsrevision.
Verabschiedungs-Ergebnis
Die schweizerischen Mobilfunkbetreiber müssen hiefür ab 2031
- an wichtigen Standorten und
- bei Antennen eine Notstromversorgung einbauen.
Damit soll die Mobilfunkversorgung bei Stromunterbrüchen
- während mindestens vier Stunden aufrechterhalten werden.
Ziele
Bei einem Stromausfall müssen verfügbar bleiben:
- Mobilfunk Notrufe
- Telefonie
- Internet
- Radioprogramme, die über Internet übertragen werden.
Um ihre Netze zu entlasten, dürfen die Mobilfunkbetreiber die Übertragung folgenden Programme einschränken:
- Videos
- TV-Programmen
Es müssen Notrufe funktionieren
- Ab 2031:
- vier Stunden lang funktionieren,
- ab 2034:
- alle anderen Dienste.
Anpassung der Fernmeldedienstverordnung (FDV)
Der Bundesrat hat dazu die Fernmeldedienstverordnung (FDV) angepasst:
- Mit der Teilrevision der FDV soll die Schweiz das Schutzniveau der Mobilfunknetze an andere europäische Länder angleichen können.
Inkraftsetzung der FDV-Änderungen
Die Änderung der FDV tritt am 01.03.2026 in Kraft.
Weitere Detailinformationen
Für sichere Notrufe: Mobilfunkbetreiber müssen Notstrom ab 2031 sicherstellen
Weiterführende Informationen
- Mobilfunk-Notrufe
- Fernmeldedienstverordnung (FDV) / Entwurf für neuen Wortlaut
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
