Ein aktueller Vorfall am Flughafen Karlsruhe dient als Warnung: Ein 22-Jähriger riss zwei Seiten aus seinem Reisepass, um sich Notizen machen zu können. Die Quittung folgte prompt bei der Passkontrolle: Das Dokument war ungültig, die Reise nach London beendet und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung die Folge.
Auch für Schweizer Staatsbürger und Personen, die in die Schweiz übersiedeln, gelten strikte Regeln. Ein Reisepass ist rechtlich gesehen kein Privateigentum, sondern ein hochsensibles staatliches Dokument. Wer es unsachgemäss behandelt, riskiert juristische Konsequenzen.
Der Pass gehört dem Staat
Was viele nicht wissen: In der Schweiz bleibt der Pass Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Inhaber ist lediglich der Besitzer und zur pfleglichen Behandlung verpflichtet. Jede eigenmächtige Änderung ist gemäss Ausweisgesetz untersagt.
Weiterführende Informationen
Zum Fall Karlsruhe (Tagespresse)
Einreise und Aufenthalt
Einbürgerung
Reisepass
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
Bildquelle: fedpol.admin.ch
