Fokus UNTERNEHMEN
Freihandelsabkommen
Einleitung
Die Schweiz pflegt mit verschiedenen Staaten und Regionen eine Vielzahl von Freihandelsabkommen (FHA).
Für die Einzelheiten vergleiche:
Freihandelsabkommen allgemein
Die Schweiz verfügt über Freihandelsabkommen mit
- der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Konvention)
- der Europäischen Union (EU)
- mit vielen weiteren Partnern.
Die Schweiz hat ihre Möglichkeit genutzt, Freihandelsabkommen auch ausserhalb der EFTA abzuschliessen, wie beispielsweise im Fall:
- Japan;
- China.
Freihandelspartner der Schweiz

Legende:

Freihandelspartner der Schweiz (admin.ch) (abgerufen am 30.10.2023)
Links
- European Free Trade Association – EFTA
- WTO / World Trade Organization
- Eidgenössische Zollverwaltung – EZV
- KMU-Portal: Informationen und weiterführende Links zum Aussenhandel für KMU
- Switzerland Global Enterprise: Zolldatenbank – ein Aussenwirtschafts-Portal mit länderbezogenen Informationen zu tarifären und nichttarifären Handelsmassnahmen
- Switzerland Global Enterprise: Exporthelp – Freihandelsabkommen
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen
Freihandelsabkommen im Dienstleistungsbereich
Diese Abkommen (DL-FHA) wurden im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit folgenden Partnern abgeschlossen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Chile
- Ecuador
- Georgien
- den Staaten im Golfkooperationsrat
- Vereinigte Arabische Emirate
- Bahrain
- Saudi-Arabien
- Oman
- Katar
- Kuwait
- Hong Kong
- Indonesien
- Kolumbien
- Mexiko
- Philippinen
- Singapur
- Südkorea
- Türkei
- Ukraine
- Zentralamerika
- Costa Rica
- Guatemala
- Panama
- Kanada
- Peru
Zudem hat die Schweiz ausserhalb des EFTA-Rahmens je ein FHA abgeschlossen mit:
EFTA Partnerländer /
Länder, mit denen die Schweiz präferenzielle Beziehungen im Dienstleistungsbereich pflegt

Ziele
Die Schweiz will mit diesen DL-FHA erzielen:
- Eine vorteilhaftere Behandlung als jene, die ihr im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) gewährt wird;
- eine potenzielle Diskriminierungen für ihre Dienstleistungsexporteure im Vergleich zu ausländischen Konkurrenten beseitigen;
- ihren Dienstleistungsexporteuren dadurch mehr Rechtssicherheit und einen besseren Zugang zu den Märkten garantieren.
Grundlagen
Als Basis für die Abkommen dienen grundsätzlich:
- die Bestimmungen des GATS, ebenso wie die entsprechenden Verpflichtungslisten − allerdings mit einigen Verbesserungen;
Bei Verhandlungen für ein DL-FHA schlägt die Schweiz meistens vor:
- einen Standardtext für ein separates Kapitel zum Dienstleistungshandel;
- eine Ergänzung durch Anhänge mit
- sektoriellen (zB Finanzdienstleistungen) oder
- thematischen Regeln (zB Grenzüberschreitung von natürlichen Personen), die mit den einzelnen Partnern jeweils entsprechend den gegenseitigen Handelsinteressen festgelegt werden.
Analog zum GATS sind geregelt:
- die spezifischen Verpflichtungen zum Marktzugang normalerweise in Positivlisten (sog. «Verpflichtungslisten»)
Ausnahmen:
Die Abkommen mit Hongkong und Japan bilden eine Ausnahme:
- Die Verpflichtungen sind in Form von Negativlisten (sog. «Vorbehaltslisten») festgehalten.
Freihandelsabkommen: Verhandlungen mit neuen Partnern
Mit folgenden Partnern steht die Schweiz im Rahmen der EFTA in Verhandlung zu einem FHA mit Dienstleistungsbestimmungen (Stand: 05.07.2023):
- Indien
- Malaysia
- MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay)
- Thailand
- Vietnam

