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Innovationsstandort – Innovationsförderung: Bundesrat will Flexibilisierung

Änderungen im Bundesgesetz zur Förderung von Forschung und Innovation

Am 17.02.2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) ans Parlament verabschiedet.

Bildquelle: innosuisse

Im Zentrum der Gesetzesvorlage stehen:

  • Erhöhung des Handlungsspielraums der Innosuisse
  • Optimierung der Flexibilität von Innosuisse

Die Innosuisse, Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung, soll u.a. besser fördern können:

  • Innovationsprojekte
    • Neu
      • Unternehmen sollen sich als Umsetzungspartner bei der Förderung von Innovationsprojekten durch Innosuisse neu mit 40% bis 60% an den Gesamtprojektkosten beteiligen können
    • Bisher
      • Bis anhin galt im Regelfall eine 50 % : 50 %-Beteiligung
    • Neu
      • Im Einzelfall kann Innosuisse künftig eine höhere Beteiligung des Umsetzungspartners als 60% oder eine tiefere Beteiligung als 40% festlegen
    • Bisher
      • Die tiefere Beteiligung galt bereits unter bisherigem Recht
  • Start-ups
    • Ein besonderes Gewicht kommt neu der Förderung von Innovationsprojekten von Start-ups zu:
      • Neu
        • Innosuisse soll Innovationsprojekte von Jungunternehmen zur Vorbereitung ihres erstmaligen Markteintritts direkt fördern können:
          • zB Beschleunigung des Transfers von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis
          • zB Verleihung von zusätzlichem Auftrieb zugunsten der Start-up-Ökonomie
      • Bisher
        • Heute können Start-ups bei Innosuisse lediglich Unterstützung in folgenden Bereichen erhalten:
          • Weiterbildung
          • Coaching
          • Internationalisierung
          • Mitwirkung als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten
  • Weitere Förderungen
    • Etwas mehr Spielraum soll Innosuisse auch in folgenden Bereichen erhalten:
      • Nachwuchsförderung
      • Förderung
        • wissenschaftsbasiertes Unternehmertum
        • Wissens- und Technologietransfer
        • Entschädigung für indirekte Forschungskosten (Overhead) bei den vom Bund unterstützten Technologiekompetenzzentren.

Weitere Anpassungen betreffen die Reserven der Innosuisse und des Schweizerischen Nationalfonds.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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