Im ersten Semester 2024 ging die Zuwanderung in die Schweiz leicht zurück:
- Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung ging gegenüber dem 1. Halbjahr 2023 zurück:
- um 6237 Personen auf 40 963 Personen.
- Die meisten Personen kamen in die Schweiz, um zu arbeiten.
- Ende Juni 2024 lebten dauerhaft in der Schweiz
- 2 338 710 Ausländer.
Statistische Zahlen
Im 1. Semester 2024 betrug die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung insgesamt 80 684 Personen, 5048 Personen (- 5,9 %), d.h. weniger als im gleichen Zeitraum 2023:
- EU/EFTA-Einwanderung
- 57 330 Personen (Rückgang 4478 Personen, – 7,2 %)
- Drittstaatsangehörige
- 23 354 Personen (Rückgang 570 Personen, - 2,4 %)
- Nettozuwanderung
- in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm um
- 6237 Personen auf 40 963 Personen ab
- Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung sowie statistische Korrekturen:
- EU/EFTA-Staatsangehörige
- Rückgang 5543 Personen auf 26 994 Personen
- Drittstaatsangehörige
- Rückgang 694 Personen auf 14 019 Personen.
- EU/EFTA-Staatsangehörige
- Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung sowie statistische Korrekturen:
Auswanderung
Die Auswanderung aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug
- 35 184 Personen (+732 Personen gegenüber 2023).
Verlassen haben die Schweiz insgesamt
- 27 017 EU/EFTA-Staatsangehörige (+ 667 Personen)
- 8167 Drittstaatsangehörige (+ 65 Personen).
Zuwanderung in den Arbeitsmarkt
- Der Zuwanderungsanteil aus der EU/EFTA für eine kurzfristige oder dauerhafte Erwerbstätigkeit blieb im Vergleich zur Vorjahresperiode stabil (82 % der Gesamtzuwanderung aus der EU/EFTA):
- 43 548 Arbeitskräfte aus der EU/EFTA (- 5,7 % gegenüber Ende Juni 2023).
- Die Zahl der neuen Arbeitskräfte aus der EU/EFTA, die für eine unterjährige Erwerbstätigkeit in die Schweiz kamen (nichtständige Wohnbevölkerung):
- 38 638 Personen (+ 4,5 % gegenüber Ende Juni 2023)
- Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni ausgeschöpft:
- 36 % der Kurzaufenthaltsbewilligungen (1455 Bewilligungen L);
- 41 % der Aufenthaltsbewilligungen (1831 Bewilligungen B).
Wirtschaftsentwicklung
Das gegenüber der Vorjahresperiode schwächere Wirtschaftswachstum im 1. Semester 2024 spiegelte sich auch auf dem Arbeitsmarkt wider.
- Die Aussichten zwar günstig, aber Sektor- und Branchenabhängig unterschiedlich.
- Ständige Wohnbevölkerung
- Von den im 1. Semester 2024 in die ständige Wohnbevölkerung zugewanderten Arbeitskräften aus der EU/EFTA sind beschäftigt:
- 80 % im Tertiärsektor;
- 18 % im Sekundärsektor;
- 2 % im Primärsektor.
- Von den im 1. Semester 2024 in die ständige Wohnbevölkerung zugewanderten Arbeitskräften aus der EU/EFTA sind beschäftigt:
- Nichtständige Wohnbevölkerung
- Bei der Zuwanderung dieser Arbeitskräfte in die nichtständige Wohnbevölkerung entfielen:
- 77 % auf den Dienstleistungssektor;
- 10 % auf die Industrie;
- 13 % auf die Landwirtschaft.
- Bei der Zuwanderung dieser Arbeitskräfte in die nichtständige Wohnbevölkerung entfielen:
FAQ «Sektoren»
- Tertiärsektor = Dienstleistungen wie Tourismus, Verkehr, Logistik etc.
- Sekundärsektor = Industrie und Produktion
- Primärsektor = Urproduktion und Gewinn von Rohstoffen
- Quartärsektor = Informatik, Kommunikation und Beratung
- Quintärsektor = Entsorgung, Freizeitgestaltung, Wellness, Gesundheitswesen etc.
Grenzgängerbewilligungen und meldepflichtige Personen
- Im 1. Semester 2024 wurden neue Grenzgängerbewilligungen erteilt:
- 39 299 (Vorjahresperiode: 41 747 Bewilligungen).
- Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalte betrug
- 170 899 (Vorjahresperiode: 168 896).
- Die Zahlen der Kurzaufenthalter
- Personen, die kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten:
- 59 %.
- Entsandte Arbeitnehmer:
- 32 %.
- Selbstständig-erwerbende Dienstleistungserbringer, welche sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten:
- 9 %.
- Personen, die kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten:
FAQ «Kurzaufenthalter»
Als Kurzaufenthalterin oder Kurzaufenthalter gelten
- Personen, welche kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber beginnen
- entsandte Arbeitnehmende
- selbstständige Dienstleistungserbringende, welche sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.
Familiennachzug
- Im Berichtszeitraum betrug der Familiennachzug der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt:
- 24,3 %.
- Insgesamt wanderten im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein:
- 19 623 Personen (-9,2 % gegenüber 2023),
- 17 % der Familienangehörigen gehörten zu einer Schweizerin bzw. einem Schweizer.
Halbjahresstatistik Zuwanderung Januar – Juni 2024
Quelle: newsd.admin.ch
Weiterführende Informationen
- Ausländerstatistik Juni 2024
- Zuwanderung Allgemein
- Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
- Entsendungen
- Entsendungen | LAW.CH®
- Grenzgänger
- Wohnsitz
Quelle
LawMedia Redaktionsteam