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Wirtschaftsstandort Schweiz – Freihandelsabkommen Schweiz–Chile: Bundesrat genehmigt die Modernisierung des FHA

Weiterentwicklung

Der Bundesrat (BR) hat am 26.02.2025 verabschiedet:

  • die Botschaft zur Modernisierung des Freihandelsabkommens (FHA) zwischen den EFTA-Staaten und Chile.

Die Botschaft des BR wird zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte (National- und Ständerat) überwiesen.

Details

«Die Verhandlungen zur Modernisierung des bestehenden FHA konnten 2024 abgeschlossen werden. Das modernisierte Abkommen entspricht damit weitgehend den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA. Künftig werden nahezu alle Schweizer Exporte nach Chile zollbefreit (99.99%). Zudem wird das Abkommen unter anderem um Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung, Finanzdienstleistungen, KMU sowie elektronischen Handel ergänzt. Daneben deckt es alle Rechte des geistigen Eigentums und deren Durchsetzung ab. Weiter garantiert es den Schutz von wichtigen schweizerischen geographischen Angaben (GIs). Damit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Planbarkeit für die Wirtschaftsakteure weiter verbessert.

Chile gewährt der Schweiz neu einen zollfreien Marktzugang für gewisse verarbeitete Landwirtschaftsprodukte wie Schokolade, bestimmte Lebensmittelzubereitungen, Süsswaren und Biscuits. Die Schweiz hat ihre Zugeständnisse im Landwirtschaftsbereich im Vergleich zum bestehenden Abkommen dem Konzessionsniveau von jüngeren FHA angeglichen. Unter anderem wurde ein bilaterales, zollfreies Kontingent für Rotwein im Umfang von 15 000 hl gewährt. Dies ist etwas weniger als die Rotweinimporte aus Chile im Mittel der letzten fünf Jahre und entspricht etwa 1 Prozent der Schweizer Gesamtrotweinimporte. Allgemein wird der Zollschutz für Produkte, die für die Schweiz sensibel sind, beibehalten oder in einem kontrollierten Rahmen so reduziert, dass keine agrarpolitisch relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

Das FHA zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und Chile ist seit 2004 in Kraft. Es wies im Vergleich zu jüngeren FHA der Schweiz in mehreren Bereichen Lücken auf, weshalb die EFTA-Staaten und Chile 2019 Verhandlungen zur Modernisierung des Abkommens aufgenommen hatten.

Wichtiger Partner in Lateinamerika

Chile ist ein wichtiger Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika. Seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens ist der bilaterale Güterhandel stetig gewachsen und erreichte 2024 ein Volumen von CHF 1.2 Mia. Auch der bilaterale Dienstleistungshandel ist über die Jahre im Durchschnitt um 3% gewachsen und umfasste 2023 rund CHF 456 Mio. Zudem verzeichneten auch die Schweizer Investitionen in Chile ein Wachstum. Der Schweizer Privatsektor ist in Chile in diversen Sektoren präsent und beschäftigt ca. 19’500 Personen (+230% seit Inkrafttreten des FHA 2004).

Das Änderungsprotokoll zur Modernisierung des FHA zwischen den EFTA-Staaten und Chile war am 24. Juni 2024 in Genf von Bundesrat Guy Parmelin unterzeichnet worden.

Die eidgenössischen Räte werden die Botschaft voraussichtlich in der Sommersession 2025 bzw. Herbstsession 2025 behandeln.»

Quelle: Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 26.02.2025

Dokumente

Botschaft zur Genehmigung des Änderungsprotokolls zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Chile

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Änderungsprotokolls zur Modernisierung des Freihandelsabkommens 

Änderungsprotokoll zur Modernisierung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile

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Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam