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Wirtschaftsstandort Schweiz – Internationale Konzerne: Schweizer Sitz nach wie vor beliebt

Schweiz

Steuern zweitrangig

Summary

Trotz Aufhebung des sog. «Holding-Privilegs» bleibt das Interesse international tätiger Gesellschaften an einem Schweizer Sitz ungebrochen.

Ausgangslage

Die Schweiz hatte ihren Ruf als attraktiver Firmensitz während langer Zeit den niedrigen Unternehmenssteuern zu verdanken.

Zudem begünstigte das sog. «Holding-Privileg» jene Dachgesellschaften, welche vor allen Dingen Erlöse aus Beteiligungen erzielten.

Aufhebung des «Holding-Privilegs»

Das sog. «Holding-Privileg» wurde auf internationalen Druck hin per 01.01.2020 abgeschafft:

Steuern wurden zweitrangig

Seit die OECD-Staaten eine globale Mindeststeuer von 15 % auf Unternehmensgewinne eingeführt haben, an die sich auch die Schweiz hält,

  • wurde auch die Höhe der Steuersätze unwichtiger.

Vgl. im Einzelnen:

Unternehmen mit dem ehemaligen «Holding-Charakter», d.h. die selber keine operativen Tätigkeiten ausführen, geniessen weiterhin Steuervergünstigungen: 

  • Für reine Finanzholdings oder kleine bzw. mobile Unternehmen sind die Schweizer Steuervorteile immer noch wichtig. 

… und doch weiterhin wichtig für die Manager …

Geblieben sind aber die tiefen Einkommenssteuersätze für die in den steuergünstigen Kantonen (v.a. Zug und Schwyz) ansässigen Manager der Unternehmen.

Relevanzverlust der Steuervergünstigungen

Die bisher wichtigen Steuervergünstigungen haben als Argument für den Sitz von multinationalen Konzernen an Relevanz eingebüsst.

Wichtiger wurden:

  • Reputation,
  • Stabilität,
  • die Qualität der Institutionen und
  • ein transparentes Rechtssystem.

Wichtig ist eben:

  • Die Schweiz bietet ein Geschäftsumfeld, auf welches sich die Unternehmen verlassen können.

Weblinks

Weiterführende Informationen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam