Summary
Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz per 01.07.2026 in Kraft.
Das neue Gesetz zielt darauf ab,
- den Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort Kanton Zürich zu stärken +
- die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.
Neues Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz
Mit dem Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz erhält der Kanton Zürich eine neue gesetzliche Grundlage für die
- Standortförderung +
- Unternehmensentlastung.
Funktion
Das neue Gesetz bündelt zentrale Aufgaben wie
- Standortentwicklung
- Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Vernetzung
- Pflege ansässiger Unternehmen
- Ansiedlung neuer Unternehmen
- Promotion des Standorts
- wirtschaftlichen Aussenbeziehungen.
Rahmengebung
Das neue Gesetz gibt einen Rahmen vor, um den Kanton Zürich weiterzuentwickeln als
- attraktiven Wirtschafts-,
- Forschungs- und
- Innovationsstandort.
Unternehmensentlastungsgesetz
Gleichzeitig wird die Unternehmensentlastung gestärkt, indem
- die bisherige Koordinationsstelle neu als Fachstelle Unternehmensentlastung geführt +
- mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird.
Sie
- nimmt Anregungen zur Entlastung entgegen +
- ist für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zuständig.
Im Rahmen der RFA werden geprüft
- neue oder geänderte kantonale Gesetze und Verordnungen
- systematisch auf ihre Auswirkungen
- auf Unternehmen +
- auf den Wirtschaftsstandort Kanton Zürich.
Ziel sind
- unternehmensfreundliche Regulierungen +
- ein effizienter und digitaler Vollzug.
Zustimmung des Zürcher Kantonsrats
Der Zürcher Kantonsrat stimmte dem Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz im Herbst 2025 zu.
Inkraftsetzung
Der Regierungsrat setzt es per 01.07.2026 in Kraft.
Regierungsratsbeschluss Nr. 420/2026 / Details
Titel
Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz, Inkraftsetzung, Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen, Aufhebung
RRB Nr. 420
Direktion Volkswirtschaftsdirektion
Sitzungsdatum: 15.04.2026
Publikationsdatum: 30.04.2026
Beschlusstext(e)
Regierungsratsbeschluss Nr. 421/2026 / Details
Richtlinien für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung, Neuerlass
RRB Nr. 421
Direktion Volkswirtschaftsdirektion
Sitzungsdatum: 15.04.2026
Publikationsdatum: 30.04.2026
Beschlusstext(e)
Weiterführende Informationen
- Standortförderungsetz in der Vernehmlassung etc.
- Standortförderung im Kanton Zürich
- Schweizerischer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt
- Informations- und Kursangebote für Zuzüger
Quelle
LawMedia Redaktionsteam
