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Wirtschaftsförderung
Standortförderung: Kanton Zürich bündelt Aufgaben in neuem Gesetz

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Summary

Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz per 01.07.2026 in Kraft.

Das neue Gesetz zielt darauf ab,

  • den Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort Kanton Zürich zu stärken +
  • die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Neues Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz

Mit dem Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz erhält der Kanton Zürich eine neue gesetzliche Grundlage für die

  • Standortförderung +
  • Unternehmensentlastung.

Funktion

Das neue Gesetz bündelt zentrale Aufgaben wie

  • Standortentwicklung
  • Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Vernetzung
  • Pflege ansässiger Unternehmen
  • Ansiedlung neuer Unternehmen
  • Promotion des Standorts
  • wirtschaftlichen Aussenbeziehungen.

Rahmengebung

Das neue Gesetz gibt einen Rahmen vor, um den Kanton Zürich weiterzuentwickeln als

  • attraktiven Wirtschafts-,
  • Forschungs- und
  • Innovationsstandort.

Unternehmensentlastungsgesetz

Gleichzeitig wird die Unternehmensentlastung gestärkt, indem

  • die bisherige Koordinationsstelle neu als Fachstelle Unternehmensentlastung geführt +
  • mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird.

Sie

  • nimmt Anregungen zur Entlastung entgegen +
  • ist für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zuständig.

Im Rahmen der RFA werden geprüft

  • neue oder geänderte kantonale Gesetze und Verordnungen
  • systematisch auf ihre Auswirkungen
    • auf Unternehmen +
    • auf den Wirtschaftsstandort Kanton Zürich.

Ziel sind

  • unternehmensfreundliche Regulierungen +
  • ein effizienter und digitaler Vollzug.

Zustimmung des Zürcher Kantonsrats

Der Zürcher Kantonsrat stimmte dem Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz im Herbst 2025 zu.

Inkraftsetzung

Der Regierungsrat setzt es per 01.07.2026 in Kraft.

Regierungsratsbeschluss Nr. 420/2026 / Details

Titel

Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz, Inkraftsetzung, Verordnung zur administrativen Entlastung der Unternehmen, Aufhebung
RRB Nr. 420

Direktion Volkswirtschaftsdirektion
Sitzungsdatum: 15.04.2026
Publikationsdatum: 30.04.2026

Beschlusstext(e)

Regierungsratsbeschluss Nr. 421/2026 / Details

Richtlinien für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung, Neuerlass
RRB Nr. 421

Direktion Volkswirtschaftsdirektion
Sitzungsdatum: 15.04.2026
Publikationsdatum: 30.04.2026

Beschlusstext(e)

Quelle

LawMedia Redaktionsteam