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Kulturstandort Schweiz – Schweiz ins UNESCO-Welterbekomitee gewählt

UNESCO

Wahl für die Dauer 2025 – 2029

Summary

An der Generalversammlung (GV) der Vertragsstaaten

  • am Hauptsitz der Organisation der Vereinten Nationen
    • für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)

wurde die Schweiz

  • am MO 24.11.2025
    • für den Zeitraum 2025 – 2029 ins Welterbekomitee gewählt.

Diese Wahl widerspiegelt das langjährige Engagement der Schweiz

  • für den Schutz des Kultur- und Naturerbes
    • vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen.

Welterbekomitee

Das Welterbekomitee ist zuständig für:

  • die Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt aus dem Jahr 1972,
    • welches die Schweiz 1975 ratifiziert hat.

Dieses wichtige UNESCO-Übereinkommen regelt

  • die Erhaltung von Kultur- und Naturgütern
    • von aussergewöhnlichem universellem Wert
    • für künftige Generationen.

Zuständigkeit des Welterbekomitees

Die 21 Mitglieder des Welterbekomitees werden aus den 196 Vertragsstaaten des Übereinkommens gewählt

  • für eine Amtszeit von 4 Jahren.

Sie sind für die Eintragung neuer Güter in die Liste des Welterbes (derzeit 1248 Güter,

  • darunter 13 in der Schweiz) und
  • die Beurteilung des Erhaltungszustands der bereits eingetragenen Güter zuständig und
  • sorgen für eine effektive und effiziente Umsetzung des Übereinkommens.

History

Die Schweiz war bereits Mitglied des Welterbekomitees, von

  • 1978 bis 1985 und
  • 2009 bis 2013.

Planung der Schweiz

Die Schweiz will im Rahmen ihres neuen Mandates

  • die durch Fachpersonen
    • des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA),
    • des Bundesamts für Kultur (BAK) und
    • des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vertreten sein wird,
  • insbesondere fördern:
    • den Erfahrungs- und Wissensaustausch im Bereich des Schutzes und der Verwaltung von Natur- und Kulturgütern verbessern,
    • zur langfristigen Erhaltung des Kultur- und Naturerbes beitragen,
    • das Übereinkommen als Katalysator für die weltweite Erhaltung von kulturellen Ausdrucksformen, Landschaften und Biodiversität nutzen und
    • das Kultur- und Naturerbe als wesentliche Ressource für Einzelpersonen und Gemeinschaften.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Bildquelle:

Von Guilhem Vellut from Paris, France – UNESCO @ Paris, CC BY 2.0, Link